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30.01.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 133/2020

Einbürgerung von Nachfahren

Berlin: (hib/SUK) Nachfahren von Menschen, denen durch das NS-Regime aus politischen, „rassischen“ oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sollen nach dem Willen der Grünen einen Anspruch auf (Wieder)-Einbürgerung erhalten. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag (19/16846). Zur Begründung heißt es, allein in den letzten zehn Jahren hätten mehr als 30.000 Betroffene einen Einbürgerungsantrag gestellt. Dabei dürften ihnen „keine Steine in den Weg gelegt werden“.

Allerdings zeige die Praxis, dass die bestehenden Regelungen bestimmte Personengruppen ausschließen würden und nicht ausreichten. Damit, so schreiben es die Grünen in ihrem Antrag, würde die NS-Unrechtsherrschaft nach 75 Jahren im Staatsangehörigkeitsrecht teilweise fortwirken. Die Bundesregierung solle daher einen Entwurf zur „staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ vorlegen und für „unkomplizierte und unbürokratische Verwaltungsverfahren Sorge tragen“.

Dass so viele Nachkommen von Menschen, die während der NS-Diktatur verfolgt und zur Emigration gezwungen worden, heute wieder deutsche Staatsangehörige sein wollen, solle „Deutschland mit Dankbarkeit erfüllen“. Es sei und bleibe Deutschlands historische Verantwortung, „das geschehene Unrecht, soweit das überhaupt möglich ist, wiedergutzumachen“.

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