+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

30.01.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 135/2020

Reform der Aufstiegsfortbildung

Berlin: (hib/ROL) Die Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes thematisiert die AfD in einem Antrag (19/16859). Übergeordnetes Ziel ist die Annäherung oder laut AfD sogar die Schaffung der Gleichwertigkeit der Hochschulausbildung mit der Beruflichen Bildung. Die AfD fordert, Anreize für die Länder zu schaffen, damit diese unbürokratische und vereinfachte Verfahren sowohl für die Antragstellung zur Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung als auch für das Aufstiegs-BaföG einführen können. Dafür sollen die Bundesmittel erhöht werden. Zudem sollen Evaluationen bezüglich der Teilnehmerzahlen, der Wahl der Fortbildungsmaßnahmen und der Wahl der Bildungseinrichtungen im Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Bundesländer, in welchen die Angebote der Aufstiegsfortbildung zurückhaltend wahrgenommen werden, sollen besonders beworben werden und Möglichkeiten für die Länder geschaffen werden, damit diese die Passungsprobleme zeitnah lösen können. Zudem sollen Anreize für Bildungsträger geschaffen werden, damit den Teilnehmern im Nachhinein die Kosten der Maßnahmen erlassen werden können, wenn diese die Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen haben. Aber auch für Unternehmen soll es insbesondere in steuerlicher Hinsicht Vergünstigungen geben, wenn sie Fortbildungsteilnehmer in Teilzeit oder Vollzeit von der Arbeit teilweise oder vollständig freistellen und besonders begabten Teilnehmern ein Aufstiegsfortbildungsstipendium ähnlich einem Leistungsstipendium in der akademischen Ausbildung ermöglichen. Zudem soll die Förderhöhe des „Attraktivitätspakets Meisterstück“ angemessen aufgestockt werden.

Seit dem Inkrafttreten des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes im Jahr 2016 wurden laut AfD mehr als 2,2 Millionen Aufstiegsfortbildungen durchgeführt, die mit rund 8,6 Milliarden Euro gefördert wurden.

Marginalspalte