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30.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 136/2020

AfD will „wirksame Maßnahmengesetze“

Berlin: (hib/HAU) Für „wirksame Maßnahmengesetze“ und eine Beschleunigung der Planungen von Infrastrukturprojekten „durch echte Beteiligung der Öffentlichkeit“ setzt sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/16861) ein, der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags steht. In der Vorlage kritisieren die Abgeordneten den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619), in dem Klagen gegen Infrastrukturprojekte als ursächlich für die stark verzögerte Fertigstellung von Projekten und dadurch ausgelöste Kostensteigerungen identifiziert würden. Verkannt werde dabei, „dass eine Verkürzung des Klagewegs die tieferen Ursachen nicht zu beseitigen vermag“. Hauptursächlich für eine Vielzahl von Klagen ist aus Sicht der AfD - neben einer zu unbestimmten Gesetzgebung und Verwaltungsfehlern - „die mangelnde Akzeptanz“.

Der Regierungsentwurf ist aus Sicht der Abgeordneten nur wenig geeignet, eine Akzeptanzwirkung zu erzielen, „da er die erfolgreiche dänische Baugesetzgebung in einem wesentlichen Punkt nicht auf Deutschland überträgt“. Die dänischen Baugesetze erzeugten mittels echter und vor allem sehr früher Beteiligung der Bürger an den Planungen eine hohe Akzeptanzwirkung und in der Folge eine Beschleunigungswirkung. Insgesamt reize der Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz „sein innovatives Potenzial nicht aus und wäre im Falle seiner Verabschiedung zeitnah zu novellieren“, urteilt die AfD-Fraktion.

Sie fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beziehungsweise der Vorbereitungsverfahren für Maßnahmengesetze „soweit wie möglich zu integrieren, um redundante Doppelprüfungen und -strukturen zu beseitigen“. Zudem müsse die Kommunikation mit der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit „auf Augenhöhe“ erfolgen und eine wirksame Beteiligung an der Planung von Infrastrukturvorhaben gewährleisten.

Dazu sei es nötig, alle erforderlichen Unterlagen zu Infrastrukturvorhaben zielgruppengerecht hinsichtlich Umfang, Struktur und Verständlichkeit aufzubereiten und passiv sowie aktiv der betroffenen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, fordern die Parlamentarier. Kompetenzen zur Öffentlichkeitsbeteiligung müssten außerdem bei einer zentralen und unabhängigen Stelle gebündelt werden, statt Doppelstrukturen bei den dafür vorgesehenen Vorhabenträgern aufzubauen. Die zu schaffende Stelle müsse spezialisiert die Aufbereitung der Unterlagen übernehmen, als zentraler Ansprechpartner sowie Informationsquelle der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit dienen sowie eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung, Bürgern und Parlament erfüllen.

Des Weiteren schlägt die AfD vor, die Maßnahmengesetzgebung auf alle Verkehrsinfrastrukturen auszudehnen sowie möglichst früh „Erfahrungswerte zu Maßnahmengesetzen für Straßenbauprojekte zu sammeln“. Es sei fraglich, wie solche Erfahrungswerte gesammelt werden können, wenn entsprechende Pilotprojekte nicht im Entwurf enthalten sind, heißt es in dem Antrag. Vor dem Hintergrund des vollständigen Übergangs der Verantwortung für das gesamte Bundesfernstraßennetz auf den Bund und der gegenwärtigen sowie zukünftigen Bedeutung des Verkehrsträgers Straße, sei es fahrlässig, keine Maßnahmengesetze für diesen Verkehrsträger vorzubereiten, schreiben die Abgeordneten.

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