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31.01.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 140/2020

Amris missglückter Ausreiseversuch

Berlin: (hib/WID) Zwei Beamtinnen der Bundespolizei haben dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) über ihre Rolle beim gescheiterten Ausreiseversuch des späteren Attentäters Anis Amri im Sommer 2016 berichtet. Es sei ihnen darum gegangen, zu verhindern, dass ein erkannter islamistischer Gefährder unkontrolliert in Europa herumfahren und womöglich als Dschihadist nach Syrien gelangen könne, sagten Polizeidirektorin Julia Buchen und Kriminalhauptkommissarin Jana Seeber in der öffentlichen Sitzung am Donnerstag. Amri war am 30. Juli 2016 kurz nach Mitternacht in Friedrichshafen von Beamten der Bundespolizei aus einem Flixbus geholt und an der beabsichtigten Weiterreise nach Zürich gehindert worden.

Die Zeugin Buchen hatte damals in der Bundespolizeidirektion Stuttgart nächtlichen Bereitschaftsdienst als „Entscheidungsbeamtin“ für knifflige Fälle, die auch in Abwesenheit der hauptamtlich Verantwortlichen einer raschen Lösung bedurften. Nach eigenen Worten war sie es, die nach einigen Telefonaten mit der unmittelbar zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz und dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam schließlich anordnete, Amri nach Paragraph 46 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz die Ausreise zu verwehren. „Mir war wichtig, dass Amri nicht unkontrolliert in ein Nachbarland ausreist, sondern kontrolliert an die Landespolizei übergeben wird“, begründete sie vor dem Ausschuss ihre Entscheidung.

Nach Aktenlage wurde Amri um 0.11 Uhr in Friedrichshafen aus dem Bus geholt. Um 0.46 Uhr erreichte die Zeugin Buchen zu Hause ein Anruf aus ihrer Dienststelle, mit dem sie über den Fall unterrichtet und zugleich über die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zur Person Amris informiert wurde. Der Mann, sagte sie, habe ein Straftatenregister aufzuweisen gehabt, das „mir immer noch eine Gänsehaut verschafft“. Die Beamten in Friedrichshafen hatten bei Amri einen gefälschten italienischen Personalausweis gefunden sowie, eingenäht in eine Jacke, auf den zweiten Blick noch einen weiteren. Für sie sei damit klar gewesen, sagte Buchen, dass Amri „kein normaler Reisender“ war.

Mit dem Dienstgruppenleiter der Polizeiinspektion in Konstanz führte die Zeugin noch eine längere Diskussion über die Rechtsgrundlagen einer möglichen Ausreiseuntersagung. Als Handhabe kam Amris Status als eingestufter islamischer Gefährder in Frage, was der Konstanzer Kollege indes nicht für gerichtsfest gehalten habe. Der einfachere Weg sei gewesen, Amri die Weiterreise zu verwehren, weil er keinen gültigen Ausweis besaß: „Meine Motivation, Amri im Land zu behalten, war nicht, ihn zwingend im Land zu behalten, sondern präventionspolizeilich zu verhindern, dass Amri nach Syrien ausreist, sich als Terrorist ausbilden lässt, nach Deutschland zurückkehrt oder in Italien einen Anschlag begeht.“ Dazu bestehe seit 2014 auch eine völkerrechtliche Verpflichtung durch eine einschlägige Resolution des UN-Sicherheitsrats.

Auch die Zeugin Seeber hatte damals Nachtschicht als Sachbearbeiterin im Führungs- und Lagedienst des Bundespolizeipräsidiums. Sie hatte Amri seit Dienstbeginn um 18.30 Uhr auf dem Schirm, nachdem das Berliner Landeskriminalamt am Nachmittag entdeckt hatte, dass er sich in südlicher Richtung bewegte, und seine Reiseroute verfolgte. In mehreren Telefonaten mit dem Dienstgruppenleiter in Konstanz drängte auch Seeber darauf, ihm die Ausreise zu verwehren, da die Gefahr nicht auszuschließen sei, dass er nach Syrien in den Dschihad strebte.

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