Geschlechtsunterschiede berücksichtigen
Berlin: (hib/PK) Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten kann nach Ansicht der Bundesregierung in der Medizin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und Patientensicherheit leisten. Seit 2015 seien die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese Besonderheiten zu berücksichtigen, heißt es in der Antwort (19/16769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion.
Zudem gehe es darum, eine geschlechtssensible Gesundheitsversorgung zu stärken. Dazu bedürfe es neben der Erweiterung des Wissens über frauen- und männerspezifische Erkrankungen auch der Entwicklung geschlechtsspezifischer Versorgungskonzepte. Grundsätzlich sinnvoll sei beispielsweise die Erforschung genderspezifischer Arzneimittelwirkungen und Nebenwirkungen.