+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 141/2020

Regierung legt Fokus auf Lärmsanierung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage für eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten des Lärmschutzes ein. Ein besonderer Fokus werde dabei auf die Lärmsanierung gelegt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16263). Für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes stelle die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 jährlich fast 65 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es in der Vorlage. Seitens der Bundesregierung würden weitere Schritte geprüft, „um den Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung weiterzuentwickeln“. Dabei könnten beispielsweise auch Lärmschutzinnovationen helfen. „Wichtig ist, dass neuartige Schallschutzideen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erprobt werden, um festzustellen, ob sie nachhaltig, wirtschaftlich und dauerhaft sind“, schreibt die Regierung.

Nach den im Koalitionsvertrag angekündigten „flexibel erhöhten Lärmschutzmaßnahmen“ an Bundesfernstraßen und der angekündigten Gesamtlärmbetrachtung befragt, antwortet die Bundesregierung: Im Rahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung seien bei der Wahl von verhältnismäßigen Lärmschutzlösungen Gestaltungspielräume zu nutzen. Diese sollten noch mehr als bisher zielorientiert ausgeschöpft werden, „um für die Bürgerinnen und Bürger erhöhten Lärmschutz im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu erreichen“. Im Falle der Betroffenheit von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen seien bereits Verfahrensabläufe zur Prüfung von gemeinsamem Lärmschutz implementiert, heißt es weiter. Über Lärmschutzlösungen an Bündelungslagen werde im Einzelfall entschieden.

Marginalspalte