+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.02.2020 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 143/2020

Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr

Berlin: (hib/STO) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (19/16428) und ein Antrag der FDP-Fraktion zur „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“ (19/16481) sind am Montag, 10. Februar 2020, Thema einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 6. Februar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, stellen Angriffe sogenannter Innentäter eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar. Dabei geht es um Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen anderer Behörden nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen, schreibt die Bundesregierung weiter. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher „für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt“ werden„.

Ferner sollen die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert werden. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler der Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt. In ihrer Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Überprüfung in Deutschland nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler betreffe. Andrea EU-Staaten sowie unionsrechtliche Vorgaben sähen dagegen keine lufsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler vor,

Privatpilotenlizenzen würden “ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt„, von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr aus, argumentiert die Fraktion. Auch berechtigten solche Lizenzen “nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte„.

Marginalspalte