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04.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 144/2020

Fördermöglichkeit für Fahrradparkhäuser

Berlin: (hib/HAU) Die Zuständigkeit für die Fahrradinfrastruktur an Bahnhöfen, beispielsweise für Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser, liegt nach Angaben der Bundesregierung „grundsätzlich“ bei den Ländern und Kommunen. Daher lägen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse über Anzahl und Kapazität der vorhandenen Fahrradparkhäuser vor, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16788) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15917).

Über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) befänden sich aktuell vier Fahrradparkhäuser in Planung, davon seien drei noch nicht abschließend bewilligt, heißt es in der Antwort weiter. Im Rahmen des NKI Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ befänden sich insgesamt acht Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen sowohl in Planung als auch aktuell im Bau.

Darüber hinaus könnten Fahrradparkhäuser auch im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur „Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ gefördert werden. Bislang seien 13 Interessenbekundungen zur Förderung von Fahrradparkhäusern eingereicht worden, schreibt die Regierung. Nach erfolgreichem baufachlichen Koordinierungsgespräch würden die ausgewählten Interessenbekundenden zur Antragsstellung aufgefordert. Zukünftig werde es zudem im Rahmen der Finanzhilfen an die Länder durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ die Möglichkeit geben, Fahrradparkhäuser zu fördern.

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