Zahlungsrückstände der DB AG
Berlin: (hib/HAU) Konkrete Beschwerden mittelständischer Bauunternehmen über Zahlungsrückstände der Deutschen Bahn AG (DB AG) für bereits erbrachte Bauleistungen liegen dem Bund nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16737) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16178). Diese Thematik sei jedoch von Zeit zu Zeit Gegenstand der Gespräche von Bund, DB AG und Bauverbänden im sogenannten Gesprächskreis Auftragsvergabe, heißt es in der Antwort.
Nach Auskunft der DB AG sei aufgrund der Kontenführung im Rechnungswesen des DB-Konzerns und unterschiedlicher Zahlungsbedingungen keine Aussage zu offenen Verbindlichkeiten für bestimmte Gruppen von Lieferanten möglich, schreibt die Bundesregierung. Zahlungsverzögerungen können der Antwort zufolge „aufgrund von Nachträgen sowie bei Schwierigkeiten bei der Rechnungsprüfung entstehen“.