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05.02.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 150/2020

Menschenrechtslage in Simbabwe

Berlin: (hib/STO) Die Menschenrechtslage in Simbabwe ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16098). Danach ist die allgemeine Menschenrechtslage in dem südafrikanischen Land „angespannt“. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage werden wirtschaftliche und soziale Rechte großer Teile der Bevölkerung laut Bundesregierung nicht gewahrt. Der Anteil der nicht formell Beschäftigten liege bei zirka 85 Prozent. Nahezu die Hälfte der Bevölkerung werde Anfang 2020 auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sein. Die Trinkwasserversorgung in den urbanen Ballungszentren sei weitgehend zusammengebrochen.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, werden nach ihren Informationen darüber hinaus auch demokratische und politische Teilhaberechte zusehends eingeschränkt. Seit den Unruhen Anfang 2019 stünden Vertreter der Opposition, von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen unter verstärkter Beobachtung des Geheimdienstes. Kurzzeitige, willkürliche Verhaftungen und „Entführungen“ durch unbekannte Täter trügen ebenfalls zur Einschüchterung bei. Immer wieder komme es auch zu offener Gewaltanwendung von Sicherheitskräften gegen Oppositionsmitglieder, Gewerkschaftsvertreter und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Demonstrationslagen wie im August 2018 sowie im Januar, August und November 2019 sind den Angaben zufolge wiederholt eskaliert. Die Sicherheitskräfte seien bei diesen Gelegenheiten mit großer Härte gegen Demonstranten vorgegangen. „Im Zuge der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Massenverhaftungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte“, heißt es in der Antwort weiter. Bei den Vorfällen im August 2018 und im Januar 2019 seien insgesamt 23 Todesfälle zu beklagen gewesen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle im Hinblick auf Gesetzesübertretungen der Sicherheitskräfte finde „nach Kenntnis der Bundesregierung entgegen Regierungszusagen nicht statt“.

Ungeachtet dieser Einschränkungen demokratischer und politischer Teilhaberechte ist die Presseberichterstattung laut Vorlage als weitgehend frei zu bezeichnen. Weiterhin könnten auch regierungskritische Beiträge publiziert werden.

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