AfD fragt nach Bisphenol-Alternativen
Berlin: (hib/LBR) Nach einer möglichen „Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit der Bonpflicht“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16782). Die Bundesregierung soll darin angeben, wie sichergestellt werden soll, dass Kunden und Mitarbeiter im Lebensmittelbereich nicht durch Bisphenol S und Bisphenol C gesundheitliche Schäden nehmen. Hintergrund ist, dass das bisher in vielen Kassenbons aus Thermopapier enthaltene Bisphenol-A durch die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene REACH Verordnung EU 2016/2235 nicht mehr verwendet werden darf.