Keine Erkenntnisse zum Greenwashing
Berlin: (hib/HLE) Mangels einer klaren Nachhaltigkeitsdefinition und ohne entsprechende Nachweispflichten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum sogenannten Greenwashing vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16590) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16265) mit. Verwiesen wird auf eine Einschätzung der EU-Kommission, die das Risiko von Greenwashing als relevant eingeschätzt habe. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion erläutert, unter Greenwashing werde das Ausweisen von Finanzprodukten als nachhaltig verstanden, obwohl diese weiterhin klima- oder umweltschädliche Elemente enthalten beziehungsweise finanzieren würden.