20 Fälle verspätet weitergeleitet
Berlin: (hib/HLE) Seit dem 26. Juni 2017 hat die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) 20 sogenannte Fristfälle erst dann an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, nachdem die gesetzlich vorgegebene Drei-Tage-Frist nach Eingang abgelaufen war. In der Antwort der Bundesregierung (19/16595) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15650) heißt es weiter, vom 20. Juni 2017 bis zum 30. November 2019 seien bei der FIU insgesamt 217.940 Meldungen eingegangen und bearbeitet worden.