Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen
Berlin: (hib/MWO) Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16990). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, vor der Verwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für die Entschädigung der durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden die Zustimmung des Parlaments in Form des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden. Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, sollen diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden und Einsparungen in ebendieser Höhe vorgenommen werden, sodass keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgt. Weiter soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die auf eine Begrenzung der Haftungssumme verzichtet und die Anbieter verpflichtet, bereits zum Zeitpunkt der Buchung anzugeben, in welcher Höhe persönliche Kundengelder abgesichert sind.
Hintergrund ist dem Antrag zufolge, dass bei der Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie, nach der Reisende vor den Folgen der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt werden sollen, die auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr gedeckelte Versicherungssumme trotz mehrmaliger Forderungen von Experten nicht angehoben wurde.