+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.02.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 159/2020

Transparente Gesetzgebung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16366), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“ gefragt wurde. Hierdurch solle „die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar“ sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei „politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“.

Marginalspalte