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10.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 160/2020

BMVI erarbeitet Drohnen-Aktionsplan

Berlin: (hib/HAU) Die Arbeiten zur Ausführung der neuen EU-Regularien zu unbemannten Fluggeräten (Drohnen) befinden sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit in der Umsetzung. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16787) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16153) hervor. Gefragt nach der Strategie, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit Drohnen verfolgt, heißt es: Die Bundesregierung habe 2017 Regeln für den Betrieb von Drohnen (UAS, Unmanned Aireal System) beschlossen. Ziel sei die Gewährleistung der Sicherheit und Freiheit des Luftverkehrs bei der Integration der unbemannten Luftfahrt in die bestehenden Strukturen. „Die Drone-Economy und die Chancen von Urban Air Mobility sind wichtige Punkte bei der anstehenden Überarbeitung der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, heißt es in der Vorlage. Derzeit erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Aktionsplan „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“, der die Potentiale, Handlungsfelder und Herausforderungen der UAS ausführlich darstellen werde, kündigt die Regierung an.

Sie strebt der Vorlage zufolge eine „angemessene Balance zwischen der Gewährleistung von Sicherheit sowie der Leichtigkeit und Freiheit des Luftverkehrs“ an. Dies werde durch einen risikobasierten Ansatz bei Festlegung der geografischen UAS-Gebiete und der Erteilung von Betriebsgenehmigungen gewährleistet. Die Bundesregierung habe mit der Drohnenverordnung im April 2017 und den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten „als einer der ersten Staaten weltweit ein risikobasiertes Konzept für die sichere und faire Integration von unbemannten Fluggeräten in die bestehende Luftverkehrssystematik etabliert“, heißt es in der Antwort. Dadurch könne der sichere Betrieb auch außerhalb der Sichtweite ermöglicht werden.

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