Neuregelung bei Haftentschädigung
Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) vorgelegt (19/17035). Danach soll der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Wie es in dem Entwurf heißt, ist es ist dringend geboten, eine Erhöhung alsbald herbeizuführen, nachdem nunmehr bereits seit fast neun Jahren keine Anpassung erfolgt ist. Eine Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes sei erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken von Paragraf 7 Absatz 3 StrEG angemessen Rechnung zu tragen.
Wie in dem Entwurf erläutert wird, gewährt der Staat für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist. Die Entschädigung erfasse neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag.