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11.02.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 163/2020

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16356) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, Bundesratsdrucksache 520/19) Stellung genommen. In der Antwort (19/16779) heißt, es Bundesregierung sei bestrebt, ihr Handeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren. Soweit der Regierungsentwurf Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf enthalte, beruhten diese auf der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Antwort enthält eine Auflistung der Gespräche der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs.

In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

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