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12.02.2020 Auswärtiges — Antrag — hib 167/2020

Fortsetzung des Einsatzes im Südsudan

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/17032) schreibt, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UNMISS-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens. Das Mandat ist bis Ende März 2021 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,9 Millionen Euro.

Der Südsudan bleibe auf die intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland sei daran interessiert, eine Lösung für eine der größten humanitären Krisen weltweit zu finden und an der Stabilisierung der Sahel-Sahara-Region mitzuwirken. Die Bundesregierung verweist unter anderem auf das im September 2018 von den wichtigsten Bürgerkriegsparteien unter Vermittlung der ostafrikanischen Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on Development) geschlossene Friedensabkommen. Es sei von Präsident Salva Kiir und dem wichtigsten Rebellenführer und ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar in Anwesenheit unter anderem der Staatspräsidenten aus Uganda und Sudan sowie des äthiopischen Premierministers unterzeichnet worden. Dieses Abkommen solle in mehreren Schritten zu Wahlen 2022 führen, bei der Umsetzung sei es bisher aber zu Verzögerungen gekommen.

Nach Abschluss des Friedensvertrags sei es zu einer gewissen Beruhigung der politisch motivierten Gewalt im Lande gekommen. Der Waffenstillstand werde zwischen den Parteien des Friedensvertrags wieder weitgehend eingehalten. Die Sicherheitslage bleibe aber vor dem Hintergrund fortbestehender, auch ethnischer Differenzen, von Verteilungskämpfen um Macht und Ressourcen fragil. Sie sei ferner durch eine weitere Fragmentierung der einzelnen Krisenschauplätze seit 2016, auch und gerade in den südlichen Landesteilen (den „Equatorias“), gekennzeichnet und werde begleitet von einem Zusammenbruch des Handels bei hohem Ausmaß an Kriminalität. „Damit bestehen zusammen mit den stark unterschiedlichen Interessen der politischen Gruppierungen und Ethnien erhebliche Risiken für eine erneute, auch plötzliche Lageverschlechterung. Ein Scheitern des Friedensprozesses kann nicht ausgeschlossen werden.“ Umso mehr seien sowohl Unterstützung als auch politischer Druck auf die südsudanesische Regierung und alle anderen Konfliktparteien durch die internationale Gemeinschaft für die vollständige Umsetzung des Waffenstillstandes und des Friedensabkommens erforderlich.

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