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12.02.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 170/2020

Umstrittener Standort für Batteriefabrik

Berlin: (hib/ROL) Bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung ist der Bundesregierung nach eigenem Bekunden Good Governance ein wichtiger Auftrag. Die Bundesregierung setze Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung mit entsprechenden politischen Schwerpunkten; Verfassungs- und haushaltsrechtliche Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seien in allen entsprechenden Regularien für die Entscheidung zur Vergabe von öffentlichen Geldern bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekte) abgebildet, heißt es in der Antwort (19/16874) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16078).

Bei den Verfahren zur Förderung von FuE-Projekten, auf die sich Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Anfrage beziehen, werde die Projektförderung des Bundes strategisch in den Themenfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung und auf Grundlage von Programmen gelenkt. Die Mittelvergabe zeichne sich durch eine große Vielfalt an innovations- und forschungsfeldspezifischen Zielsetzungen, Themen und Akteuren aus. Die Verfahren würden zugleich den vielfältigen inhaltlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der grundlegenden Verfahrensgrundsätze entsprechen. Im Jahr 2017 sei in rund 93 Prozent der Fälle von veröffentlichen Förderbekanntmachungen eine Begutachtung durch zusätzliche externe wissenschaftliche Experten erfolgt, im Jahr 2018 in rund 88 Prozent der Fälle.

Die Einhaltung dieser Prinzipien betont die Bundesregierung auch gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung zur Errichtung der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) im Rahmen des Dachkonzeptes „Forschungsfabrik Batterie“. Dieses sei von der Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf der Basis eines Konzeptes der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (FhG) getroffen worden und umfasst insgesamt ein Finanzvolumen von rund 500 Millionen Euro. Bundesministerin Anja Karliczek (CDU) war wegen des umstrittenen Vergabeverfahrens für das Zentrum für Batteriezellenforschung unter Druck geraten. Die Wahl war trotz anderer starker Bewerber auf den Standort Münster gefallen. Münster ist der Nachbarwahlkreis von Karliczeks Wahlkreis Ibbenbühren. Die Bundesministerin hatte sich vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung für die Entscheidung für Münster als Standort rechtfertigen müssen. Im November hatten Mitglieder des Haushaltsausschusses gefordert, das Geld erst einmal nicht freizugeben. Der Antrag scheiterte jedoch an der Mehrheit der Stimmen der großen Koalition. Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage festgestellt, dass Bundesministerin Anja Karliczek die Bedenken für die Standortvergabe nicht hätte ausräumen können.

Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Antwort erneut, dass zeitgleich für die Entscheidung für die Batteriezellenforschung die Bundesministerin entschieden hätte, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die Standortentscheidung basiere auf einem breiten Beteiligungsverfahren unter Mitwirkung der Mitglieder der Gründungskommission, der FhG und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Danach habe eine Vielzahl an Beurteilungen und Einschätzungen vorgelegen, die in dem Vermerk aufgelistet und berücksichtigt worden seien.

Die Bundesregierung räumt gleichzeitig ein, dass es sich im Verlauf des Standortauswahlverfahrens gezeigt habe, dass die Bezeichnung „Gründungskommission“ zu Missverständnissen bezüglich der Aufgaben dieses Gremiums geführt habe. Das BMBF werde daher künftig in vergleichbaren Fällen klarere Bezeichnungen solcher Gremien wählen und deren Aufgaben im Außenraum entsprechend kommunizieren. Das BMBF beabsichtigt, sich auch weiterhin bei Auswahlprozessen durch den Rat externer Experten unterstützen zu lassen.

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