+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

12.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 173/2020

Bahn-Gutachten der Monopolkommission

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Monopolkommission sollte der Bund von der in der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn AG (DB AG) (LuFV III) enthaltenen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, wenn die ausdifferenzierten Qualitätskennzahlen der LuFV III in der Praxis nicht zu dem gewünschten Mehr an Transparenz führen. Das machte Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss während der Vorstellung des „7. Sektorgutachtens Bahn der Monopolkommission“ (19/12300) deutlich. Die zehnjährige Laufzeit der LuFV III sei „nicht in Stein gemeißelt“, sagte er. Nach fünf Jahren könnten die Bedingungen der LuFV III neu verhandelt werden.

Kühling kritisierte zudem, dass das Problem der Pönalisierung (Unter-Strafe-Stellen) nicht angegangen worden sei. Aus Sicht der Monopolkommission funktioniere die Sanktionierung im Falle des Nichterreichens bestimmter Ziele strukturell nicht gut. Rückforderungen des Bundes an das Unternehmen hätten nicht die richtigen Anreizwirkungen, befand Kühling. Besser sei es, die Erreichung der Qualitätskennzahlen stärker in die Managemententlohnung einfließen zu lassen.

Von der Einführung des Deutschland-Taktes verspricht sich die Monopolkommission laut Kühling „Wettbewerb im Schienenfernverkehr“. Dazu müsse aber darauf geachtet werden, dass die Streckenausschreibungen - ähnlich wie beim Schienenpersonennahverkehr - als Hebel genutzt werden, „um im Sinne der Kunden, der Qualität und der Effizienz Wettbewerb zu implementieren“. Wichtig sei, dass auch Marktneulinge bei den Ausschreibungen eine Chance bekommen, betonte der Vertreter der Monopolkommission.

Das „Ceterum censeo“ der Monopolkommission sei die „vertikale Desintegration“, also die Herauslösung des Infrastrukturbereichs aus der DB AG, sagte Kühling weiter. Anders als die DB AG, die das ablehne oder zumindest aktuell nicht den richtigen Zeitpunkt dafür sehe, ist aus Sicht der Monopolkommission jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür, da auf diesem Wege mit Blick auf den Deutschland-Takt Diskriminierungsanreize aktiv beseitigt werden könnten, betonte er.

Was den Zugang zu Zugmaterial - Lokomotiven und Waggons - angeht, so steht die Monopolkommission nach Aussage Kühlings einem Bundespool skeptisch gegenüber. Zu bevorzugen seien Leasingmodelle, sagte er.

Marginalspalte