Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/16989) die Aufhebung der Sozialkassenverfahrensicherungsgesetze (SokaSiG; SokaSiG2) im Baugewerbe. Seit Gründung der „Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft“ (ULAK) vor 70 Jahren und der „Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG“ (ZVK) vor mehr als 60 Jahren hätten sich die Arbeitsbedingungen derart gewandelt, dass ein ganzjähriges Arbeiten in den betreffenden Branchen möglich und üblich sei. Somit würden Aufrechnungsansprüche der Vertragsparteien nicht mehr gehäuft vorkommen. Zwangsabgaben der Unternehmen seien also nicht mehr gerechtfertigt, schreibt die Fraktion. Neben der Aufhebung der Gesetze verlangt die AfD außerdem, die ULAK und die ZVK anzuweisen, bestehende Forderungen der beitragenden Unternehmen ihnen gegenüber und etwaige Überschüsse an ebendiese rückzuerstatten beziehungsweise abzutreten.