FDP fordert modernes Planungsrecht
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis Ende des Jahres „ein weiteres, umfassendes Planungsbeschleunigungsgesetz für den Verkehrsbereich in den Bundestag einzubringen, das die aktuellen Planungs- und Genehmigungsverfahren umfassend reformiert“. In dem dazu vorgelegten Antrag (19/17093), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, schreiben die Abgeordneten, anders als noch vor einigen Jahren hänge der notwendige Erhalt und der fristgerechte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur heute nicht mehr nur von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ab, sondern auch immer mehr von ausreichenden Planungskapazitäten und einem zeitgemäßen Planungsrecht.
So gingen heute Infrastrukturprojekte, insbesondere im Verkehrsbereich, durch die extrem langen und komplexen Planungsverfahren oftmals erst Jahrzehnte nach Beschluss über ihre Umsetzung in die Bauphase. Das sei bei der Elbvertiefung so gewesen - ebenso wie bei anderen aktuell wichtigen Verkehrsprojekten, wie dem Brenner-Nordzulauf oder dem Autobahnneubau A 20 nördlich von Hamburg. Aber auch kleine Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr oder bei kommunalen Radwegen bräuchten zum Teil mehrere Jahre bis zur Umsetzung, kritisieren die Liberalen.
Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Erneuerung von Bundesfernstraßen, Schienenwegen, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den Wünschen der Bürger nach Transparenz, Berechenbarkeit und Zügigkeit der Entscheidungsprozesse in den Verwaltungen des Bundes und der Länder nicht mehr gerecht, urteilen sie. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, habe der Bundestag im November 2018 das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz) und im Januar 2020 das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sowie das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verabschiedet. Jedoch sei bereits zum Zeitpunkt der jeweiligen parlamentarischen Beratungen absehbar gewesen, „dass die Gesetze zwar in einzelnen Punkten einen beschleunigenden Charakter haben würden, den großen Wurf aber weiterhin vermissen lassen“. Um Verkehrsprojekte in einem angemessenen Zeitrahmen auch tatsächlich umsetzen zu können, brauche es daher ein weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz, befinden die Abgeordneten.
Ziel müsse unter anderem sein, durch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren Doppelprüfungen insbesondere im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden. Außerdem müsse es gelingen, den Ersatzneubau und den erweiterten Ersatzneubau von Brücken, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den Bau zusätzlicher Fahrspuren zu erleichtern, indem auf der Grundlage der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in Natur und Landschaft die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgestellt werden. Schließlich sollte aus Sicht der Liberalen die „bewährte Präklusionsregelung“ zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen europarechtskonform eingeführt werden.