Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17018) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16609). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verpflichtet das OZG Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhalte das „zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung“. Das seien „ Mammutaufgaben“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zum einen müssten 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und zum anderen müsse eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Mit der zentral koordinierten Erarbeitung der Konzeptpakete und der gründlichen Planung sei eine „ eine solide Basis“ gelegt worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Nun setzten Bund und alle federführenden Bundesländer parallel die Leistungen in ihrem jeweiligen Ressort beziehungsweise Themenfeld um. Bei der Umsetzung der föderalen OZG-Leistungen werde das Modell „Einer für Alle/Viele“ angestrebt, bei dem ein Land einen Service für möglichst viele andere Länder umsetzt und betreibt. So müsse eine Leistung nicht mehrmals entwickelt werden, was Zeit spare. Die Entscheidung darüber liege jedoch bei den einzelnen Ländern.
Die derzeitige Planung sieht den Angaben zufolge „daher eine Erfüllung des Gesetzes bis Ende 2022 vor“.