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13.02.2020 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 185/2020

„Europarechtliche Unmöglichkeit“

Berlin: (hib/CHB) Der ehemalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat den Koalitionsvertrag von 2013 als „Hypothek“ und „Crux“ für die PKW-Maut bezeichnet. Damals hätten die Parteivorsitzenden eine Formulierung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt, der der europarechtlichen Problematik nicht gerecht geworden sei, sagte Ramsauer bei der öffentlichen Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungssausschusses („PKW-Maut“) am heutigen Donnerstag.

Ramsauer bezog sich damit auf den Passus im damaligen Koalitionsvertrag von Union und SPD, wonach eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt werden solle „mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute“. Ramsauer hätte hingegen die Formulierung für richtig gehalten, wonach inländische Fahrzeughalter insgesamt nicht stärker hätten belastet werden dürfen.

Seine Einschätzung begründete Ramsauer, der von 2009 bis 2013 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung war, mit einem Gespräch, das er am 6. November 2013 mit dem damaligen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas führte. Damals habe man sich auf ein Grundsatzpapier für eine Vignettenpflicht in Deutschland geeinigt. Zentral waren demnach zwei Sätze: „Wir nehmen eine allgemeine Absenkung der KfZ-Steuer vor.“ Und: „Wir werden sicherstellen, dass diese Vorschläge europarechtskonform sind.“

Dabei dürfe es „no linkage between tax and toll“ (keine Verbindung zwischen KfZ-Steuer und Maut) geben, lautete damals die Festlegung in Brüssel. Außerdem müsse es „winners and losers“ (Gewinner und Verlierer) bei den inländischen Fahrzeughaltern geben. Denkbar wäre laut Ramsauer zum Beispiel eine Differenzierung nach Kohlendioxidausstoß oder Wagengewicht gewesen, sodass manche Fahrzeughalter komplett entlastet worden wären, andere nur teilweise. Lediglich im Gesamtvolumen hätten sich die Einnahmen aus der Maut und die Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer ausgeglichen.

Insofern sei er vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die PKW-Maut 2019 für europarechtswidrig erklärte, nicht überrascht gewesen, erklärte der ehemalige Minister. „Es tut mir weh, dass ich recht behalten habe mit meiner Einschätzung.“

Auch zu den politischen Hintergründen äußerte sich Ramsauer in der vom Vorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Die Parteivorsitzenden hätten im Laufe der Koalitionsverhandlungen ungefähr Mitte November 2013 beschlossen, die strittige Maut-Frage aus der zuständigen Arbeitsgruppe herauszulösen und am Ende selbst zu verhandeln. „Merkel und Seehofer“ - also die damaligen Vorsitzenden von CDU und CSU - „haben sehenden Auges diese europarechtliche Unmöglichkeit in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt“, sagte Ramsauer. Angela Merkel und auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hätten dies bewusst getan, weil sie gar keine PKW-Maut gewollt hätten. Horst Seehofer hingegen habe der Formulierung zugestimmt, obwohl Ramsauer ihn damals nach eigenen Worten darauf hinwies: „Horst, so geht das wahrscheinlich nicht.“ Später habe Seehofer ihm gegenüber erklärt, eine andere Lösung wäre ein Bruch des Wahlversprechens gewesen. „Seehofer wird gedacht haben: Irgendwie wird es schon gehen auf Biegen und Brechen“, mutmaßte Ramsauer.

Ausdrücklich in Schutz nahm Ramsauer seine Nachfolger an der Spitze des Verkehrsministeriums, Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer. „Meine Amtsnachfolger mussten mit dieser Crux leben“, sagte der CSU-Politiker. „Sie mussten die Suppe auslöffeln.“ Sie hätten sich keiner Unterlassung schuldig gemacht und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. „Andreas Scheuer blieb gar nichts anderes übrig, als die Dinge zu vollziehen“, betonte Ramsauer weiter. In Übrigen habe er vor Unterzeichnung der Betreiberverträge Ende 2018 „nie detaillierte Gespräche mit Ministeriumsvertretern oder dem Minister darüber geführt“.

Auf die Frage, ob seine Position zur PKW-Maut dazu beigetragen habe, dass er nach der Bundestagswahl von 2013 nicht erneut zum Minister ernannt wurde, sagte Ramsauer: „Die Frage müssen Sie dem Kollegen Seehofer stellen.“ Für ihn selbst habe gegolten: „Ich bin es meiner Verantwortung schuldig, eine Formulierung zu finden, die risikolos oder risikoarm ist.“ Und: „Ich würde heute in einer analogen Situation wieder genau gleich handeln.“

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