Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte bei der Bundeswehr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16706). Danach weist die Rechtspflege der Bundeswehr im Januar 2020 ein Dienstpostensoll an Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern, die im Nebenamt die Funktion Wehrdisziplinaranwalt wahrnehmen, von insgesamt 152 Dienstposten auf. Hiervon sind laut Bundesregierung 132 Dienstposten besetzt.
Dieser Besetzungsgrad ist den Angaben zufolge dem Umstand geschuldet, „dass derzeit die Dienstpostenbesetzung in der Rechtspflege nicht Schritt halten kann mit dem personellen Abgang infolge von Wegversetzungen in andere Bereiche, auch innerhalb der Bundeswehr, sowie von planmäßigen Vakanzen infolge von Zurruhesetzungen“. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, führen die personellen Lücken zu „keinen Qualifikationseinbußen in Erfüllung des disziplinaren Ermittlungsauftrages“. Die Dienststellen der Wehrdisziplinaranwaltschaften verfügten über eine ausreichende Personaldecke, um die bestehenden Vakanzen abzufedern. „In Einzelfällen mag es zu zeitlichen Verzögerungen kommen“, schreibt die Bundesregierung weiter.