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18.02.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 198/2020

Kindesentführungen ins Ausland

Berlin: (hib/MWO) Über die ihrer Kenntnis nach 2019 in Deutschland gestellten Anträge zur Rückführung ins Ausland entführter Kinder informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17111) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16783). Zum 1. Januar 2020 seien noch 265 ausgehende Ersuchen anhängig gewesen. Die in einer Tabelle nach Zielstaaten aufgelisteten Zahlen umfassen den Angaben zufolge ausschließlich die beim Bundesamt für Justiz als deutscher zentraler Behörde eingegangenen Ersuchen im Hinblick auf Kindesentziehungen aus Deutschland. In der Antwort wird darauf verwiesen, dass das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) die Beteiligung der zentralen Behörden nicht zwingend vorsehe und Anträge jederzeit unmittelbar selbst bei den zuständigen Stellen und Gerichten im Ausland eingereicht werden könnten. Der Bundesregierung lägen über die Anzahl dieser Verfahren daher keine Erkenntnisse vor.

Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden einzelfallunabhängig in Zusammenarbeit mit anderen EU-Partnern zur Verbesserung der Situation in Kindesentziehungsfällen in verschiedenen Ländern gemeinsame konsularische Initiativen durchgeführt. In Einzelfällen seien Opfer von Kindesentziehungen auf politischem/diplomatischem Weg dann unterstützt worden, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft gewesen sei und trotz einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung die Rückführung des Kindes nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2019 sei dies im Verhältnis zu Japan und zur Ukraine der Fall gewesen.

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