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18.02.2020 Sport — Antwort — hib 199/2020

Hoher Förderbedarf für Schwimmbäder

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung räumt Schwimmbädern nach eigener Aussage einen hohen Stellenwert ein. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17025) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16606) hervor. Schwimmbäder in Deutschland gehörten zu den Freizeiteinrichtungen, wie Fußballplätze oder Parks, schreibt die Regierung. Im Gegensatz zu anderen Einrichtungen werde in Schwimmbädern eine für die Bevölkerung manchmal lebensrettende Kulturfähigkeit vermittelt. Schwimmen habe zudem verschiedene gesundheitliche Vorteile. Es trage zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil bei und damit zur Vermeidung chronischer nichtübertragbarer Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes Typ 2 und Muskel- und Skelettkrankheiten, heißt es in der Antwort.

Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ habe der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens im Jahre 2018 am 10. April 2019 aus rund 1.300 Interessenbekundungen 186 Projekte im verfügbaren Mittelvolumen für eine Antragstellung auf Förderung ausgewählt, schreibt die Regierung. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs habe der Haushaltsauschusses beschlossen, weitere 200 Millionen Euro Fördermittel im Bundesprogramm ab 2020 bereit zu stellen. Grundlage für die weitere Förderauswahl durch den Haushaltsausschuss sei das Interessenbekundungsverfahren aus dem Jahr 2018. „Eine weitere Aufstockung der Programmmittel plant die Bundesregierung nicht“, heißt es in der Vorlage.

Da das Förderantragsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, könne der Anteil für die ausgewählten Schwimmbäder an der Gesamtsumme in Höhe von 300 Millionen Euro zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, schreibt die Regierung. Auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundungen hätte der Förderbedarf für Schwimmbäder bei rund einer Milliarde Euro gelegen.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Programm von der Bundesregierung nach Ende des aktuellen Förderzeitraums nicht fortgesetzt wird. Es sei 2015 vor dem Hintergrund der Flüchtlingswelle als Sonderprogramm und Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung aufgelegt worden, um Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur kurzfristig zu unterstützen.

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