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18.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 199/2020

Zu trockene Böden in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Während der Oberboden (bis zu 30 Zentimeter Tiefe) vergleichsweise schnell auf kurzfristige Niederschlagsereignisse reagiert und sich 2019 insbesondere dank des überdurchschnittlich nassen Oktobers rasch von der sommerlichen Dürre erholt hat, gilt dies laut Bundesregierung für die darunterliegenden Schichten jedoch nicht. Auf den vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung veröffentlichten Darstellungen, dem UFZ-Dürremonitor, sei die Wasserversorgung im Gesamtboden (bis in Tiefen von etwa 1,8 Metern) in weiten Teilen des Landes immer noch deutlich zu gering, heißt es in der Antwort der Regierung (19/17006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16610).

Wie die Regierung auf Nachfrage erläutert, gelten Verkehrsflächen, deren Befestigung die Versickerung von Niederschlagswasser bei gleichzeitiger Nutzung durch Verkehr ermöglicht, als versickerungsfähige Verkehrsflächen. Sie sollten nur bei zu erwartendem geringem Schmutz- und Schadstoffeintrag zur Anwendung kommen, da bei den hier behandelten Bauweisen die belebte Bodenzone als biologisch aktiver Filter fehle. Es existierten Bauweisen mit Pflaster, Asphalt oder Beton, heißt es weiter. Diese würden fast ausschließlich im kommunalen Bereich eingesetzt. „Das primäre Ziel dieser Bauweisen ist es, die durch Versiegelung und Abführung von Oberflächenabfluss in der Kanalisation hervorgerufenen Veränderungen im Wasserhaushalt zu vermindern, also Verdunstung und Versickerung zu erhöhen“, schreibt die Bundesregierung.

Offenporiger Asphalt, der als geräuscharme Deckschicht eingesetzt werde, ist den Angaben zufolge „wegen der Abdichtung in der Unterlage“ nicht versickerungsfähig. Die Abdichtung diene einerseits dem Schutz des Bauwerkes vor eindringendem Wasser, das durch Aufweichung und frostbedingte Ausdehnung Standfestigkeitsprobleme und die Zerstörung des Belags verursachen könnte, als auch dem Schutz von Boden und Untergrund vor dem Eindringen von Schadstoffen. Unfälle mit Austritt von Gefahrstoffen könnten daher nicht zum Eindringen von Schadstoffen in Bodenschichten unterhalb des Bauwerkes führen. Bundesfernstraßen, so schreibt die Regierung, seien nicht mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen.

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