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18.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 199/2020

Vollsperrungen auf Bundesautobahnen

Berlin: (hib/HAU) Für das Jahr 2019 sind der Bundesregierung 33 geplante Vollsperrungen auf Bundesautobahnen gemeldet worden. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/16659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16322). Im Jahr 2018 seien 16 geplante Vollsperrungen auf Bundesautobahnen gemeldet worden. Über Sperrungen auf Bundesstraßen liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge keine eigenen Erkenntnisse vor, „da Bundesstraßen nicht Bestandteil der Baubetriebsplanung sind“. Keine Angaben vermag die Regierung auch darüber zu machen, „welche durchschnittlichen Zusatzkosten in Wirtschaft, Handel und bei Privatpersonen durch Vollsperrungen in den Jahren 2018 und 2019 verursacht wurden“.

Sperrungen auf Bundesfernstraßen hätten unterschiedliche Ursachen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Für verschiedene Bauschritte könne auf Autobahnen aus Verkehrssicherheitsgründen eine kurzzeitige Sperrung erforderlich sein - beispielsweise bei Abrissarbeiten einer Brücke oder Errichtung einer Verkehrszeichenbrücke. Auch die „Unverträglichkeit von Verkehrsführung und Bauart zur Freihaltung des Baufeldes“ könne zu einer Sperrung führen.

Auf Bundesstraßen hätten Sperrungen meist bautechnologische Gründe oder würden sich wegen der geringeren Fahrbahnbreiten aus dem Arbeitsschutz ergeben, heißt es weiter. Sowohl auf Autobahnen wie auch auf Bundesstraßen könnten Sperrungen zudem aufgrund von Unfallereignissen zur Beseitigung von Störungs- und Gefahrenstellen sowie von Ölspuren und Betriebsmitteln auf der Straße sowie zur gegebenenfalls notwendigen Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche erforderlich sein.

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