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18.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 199/2020

Bundesförderprogramm Breitbandausbau

Berlin: (hib/HAU) Der Erfolg des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau bemisst sich nach Aussage der Bundesregierung „an der Anzahl der Bewilligungen und nicht am Mittelabfluss“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16656) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15833) hervor. Für Projekte des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau seien bis Ende 2019 rund 5,6 Milliarden Euro bewilligt worden, heißt es. Im Jahr 2020 könnten bis zum Inkrafttreten des Folgeprogramms für die Förderung von sogenannten „grauen Flecken“ weitere Bewilligungen vorgenommen werden. Im Jahr 2020 stünden nicht gesperrte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgeflossen seien bisher insgesamt rund 434 Millionen Euro.

Die bereitgestellten Mittel gingen nahezu ausschließlich in den Breitbandausbau, schreibt die Regierung. „Die bewilligten Fördermittel kommen zu rund 98 Prozent direkt dem Infrastrukturausbau zugute.“ Im Zuge des sogenannten Relaunches des Breitbandförderprogramms sei der Aufwand für die Antragsteller und damit auch der Beratungsbedarf der Kommunen sowie der Bearbeitungsaufwand deutlich gesenkt worden. So seien etwa die Anforderungen an die Unterlagen, die bei der Beantragung des vorläufigen Förderbescheids vorzulegen sind, deutlich reduziert worden, heißt es in der Antwort. Gleiches gelte für Dokumentations- und Nachweispflichten hinsichtlich des Ausbaus.

Was die „Graue-Flecken“-Förderung angeht, so werde derzeit die beihilferechtliche Rahmenregelung mit der Europäischen Kommission diskutiert, schreibt die Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund könnten derzeit noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung getroffen werden.

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