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21.02.2020 Finanzen — Antwort — hib 203/2020

Keine Abwanderung des Aktienhandels

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass sich der börslicher Handel von Aktien im Rahmen der geplanten Finanztransaktionssteuer ins Ausland verlagern könnte. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17083) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16424). Danach werden in Deutschland bei einem Steuersatz von 0,2 Prozent auf Aktientransaktionen Einnahmen in einer Größenordnung von 1,25 Milliarden Euro erwartet, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Aufkommensschätzung der EU-Kommission. Auf den wichtigsten europäischen Handelsplätzen gebe es bereits eine Steuer auf den Aktienhandel oder sie sei national geplant. Der deutsche Richtlinienentwurf orientiere sich an der bereits in Frankreich existierenden Finanztransaktionssteuer

Die Finanztransktionsteuer soll ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Grundrente sein. Wie die Bundesregierung erläutert, soll die Finanztransaktionssteuer nach dem Richtlinienvorschlag auf den Erwerb von Aktien von börsennotierten Unternehmen erhoben werden, die ihren Hauptsitz im Inland haben. Dabei würden nur Unternehmen einbezogen, deren Marktkapitalisierung eine Milliarde Euro übersteige. Der Entwurf eröffne in einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Befreiungen für die Altersvorsorge vorzusehen.

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