Novellierung des THW-Gesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des THW-Gesetzes (19/17291) vorgelegt, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll das geltende Gesetz „an die aktuellen und künftigen Anforderungen“ an das Technische Hilfswerk (THW) angepasst und zur Stärkung des Ehrenamts im THW überarbeitet werden. Dazu zählt laut Vorlage eine „moderate“ Anpassung der Regelungen zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für unaufschiebbare THW-Dienste der betroffenen Helfer.