Veröffentlichung von Nachwahl-Befragung
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Veröffentlichung von Nachwahl-Befragungen. Dies geht aus ihrer Antwort (19/17220) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16935) hervor. Danach ist die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung laut Bundeswahlgesetz vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.