Länder für Vereinsbesteuerung zuständig
Berlin: (hib/HLE) Nach der Verfassung sind für die Besteuerung von Einzelfällen die obersten Finanzbehörden der Länder zuständig. Daher lägen der Bundesregierung über die Gewährung und den Entzug der Steuerbefreiung von bestimmten Vereinen keine statistischen Erkenntnisse vor. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/17168(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16797(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.