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25.02.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 213/2020

Gefahren durch Desinformation

Berlin: (hib/AHE) Unter dem Begriff „Desinformation“ versteht die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Wie es in der Antwort (19/17073) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16552) heißt, seien Versuche der Desinformation sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich zu beobachten, die von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Zielen ausgehen würden. „Politisch motivierte Desinformation kann die freie Meinungsbildung und den politischen Willensbildungsprozess in illegitimer Weise beeinflussen, indem sie etwa das Vertrauen in staatliche Stellen, die Unabhängigkeit der Medien oder demokratische Prozesse in Deutschland untergräbt. Insofern kann Desinformation die Funktionsweise eines demokratischen Rechtsstaats nachhaltig gefährden“, heißt es in der Antwort weiter.

Desinformation werde auf unterschiedlichen Wegen und aus unterschiedlichen, oft politischen oder kommerziellen Gründen, verbreitet. Zu den Quellen zählten unter anderem staatliche Akteure und Medien (Print, TV und Rundfunk), einschließlich des Internets (Nachrichtenseiten, Webportale, Blogs, soziale Netzwerke), außerdem staatlich beeinflusste Think Tanks und eigenständig agierende Akteure. Zu den Mitteln gehörten Falschmeldungen ebenso wie bewusst unvollständige oder verzerrte Tatsachenberichte.

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