Wettbewerbshemmnisse im Einzelhandel
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung setzt dafür ein, Hindernisse etwa für den Einzelhandel auf anderen EU-Märkten zu beseitigen. Es lägen einzelne Beschwerden des deutschen Einzelhandels vor, in denen diese Wettbewerbshemmnisse für ausländische Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten bemängeln, bestätigt die Bundesregierung in der Antwort (19/17165) auf eine Kleine Anfrage (19/16600) der FDP-Fraktion. Die Bewertung der Regelungen obliege der EU-Kommission; zugleich ist die Bundesregierung der Auffassung, „dass noch bestehende ungerechtfertigte Hindernisse beseitigt werden müssen und keine neuen geschaffen werden dürfen“. Eine für das Frühjahr erwartete Bewertung der EU-Kommission der Situation werde man sorgfältig prüfen.
Hintergrund der Anfrage waren Berichte über Einschränkungen und Hemmnisse für den Einzelhandel vor allem in Osteuropa, die Grundprinzipien der EU zuwider laufen könnten.