Routerwahl und TKG-Novelle
Berlin: (hib/FNO) Auch bei einer Novellierung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) soll die freie Routerwahl durch den Endkunden erhalten bleiben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17245) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16943).
Netzbetreiberverbände hatten demnach für eine Rückkehr zum Routerzwang plädiert, um Investitionen in den Glasfasernetzausbau und die Entflechtung der Übertragungssignale beim Kunden zu ermöglichen. Diesen Argumenten widerspricht die Bundesregierung, „die Netzbetreiber werden weder in ihrem Netzausbau noch in ihren Innovationsmöglichkeiten durch die geltenden Regelungen behindert“. Stattdessen habe sich die Endgerätewahlfreiheit bewährt. Auch für den Vorwurf die Regelung sei nicht europarechtskonform gebe es keine Anhaltspunkte. Die Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) muss bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Referentenentwurf für die Änderung des TKG werde derzeit erarbeitet.