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27.02.2020 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 222/2020

Evaluierung zu Datenaustausch

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zur Evaluierung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes“ (19/17380) vor. Gegenstand dieses Gesetzes vom 2. Februar 2016 ist laut Vorlage „das Ausländerzentralregister mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen, auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen“ zugreifen können.
Mit dem Datenaustauschverbesserungesetz sollen der Unterrichtung zufolge die „behördlichen (Asyl-)Verfahrensabläufe beschleunigt, eine gerechte Verteilung der eingereisten Personen auf die Bundesländer erreicht sowie die öffentliche Sicherheit im Kontext der Zuwanderung gewährleistet werden“. Die implementierten Maßnahmen eignen sich laut Bericht zur Umsetzung der zwei Ziele, die „behördlichen (Asylverwaltungs-)Verfahren zu beschleunigen“ und die Sicherheit im Zuwanderungskontext zu gewährleisten. „Eine gerechte Verteilung der Eingereisten wird durch ein Vollzugsdefizit nicht erzielt“, heißt es in der Vorlage weiter.
Darin wird zugleich konstatiert, dass das Datenaustauschverbesserungsgesetz „einen Modernisierungsschub hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das Ausländerzentralregister“ ausgelöst habe. Punktueller Verbesserungsbedarf bestehe bei „Verfahren hinsichtlich der Datenqualität, des Kontrollverfahrens zur Verwendung der Daten im automatisierten Abruf (sogenanntes Stichprobenverfahren) und der Prozessgestaltung“. Im Bericht hierzu enthaltene Empfehlungen könnten „insbesondere bei einer Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus des Ausländerzentralregisters zu einem Zentralen Ausländerdateisystem aufgegriffen werden“.
 

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