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02.03.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 231/2020

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Berlin: (hib/HAU) Bei der Frage nach Anzahl der Ein- und Aussteiger sowie die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden an Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland sind aus Sicht der Bundesregierung „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Fernverkehr AG und der DB Regio AG betroffen“. Die Offenlegung der Auslastungszahlen könne „das wirtschaftliche Handeln der Deutschen Bahn AG deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile auch für den grenzüberschreitenden Verkehr nach sich ziehen“, heißt es in der ergänzenden Antwort der Regierung (19/17041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15041). Die Kenntnis der Auslastungszahlen und deren Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten. Daten über Strecke/Relation, Auslastung und Verlagerung der Verkehrsströme seien wertvoll, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung zu konzipieren.

Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits habe die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS - Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt, heißt es in der Antwort. Sie könnten dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden.

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