Ermittlungen im Fall Changoschwili
Berlin: (hib/AHE) Im Fall des in Berlin im August 2019 erschossenen Selimchan Changoschwili hat der Generalbundesanwalt die Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Berlin auf einen Anfangsverdacht gestützt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/17359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16753) schreibt, bestehen aufgrund der Ermittlungen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dass der Beschuldigte W. S. alias W. K. den Mordanschlag in staatlichem Auftrag (entweder staatlicher Stellen der Russischen Föderation oder solcher der Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation) ausführte“.