Externe Qualitätskontrolle der GIZ
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht, anders als die AfD-Fraktion, keinen Anlass, anhand der Feststellungen der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) an den bestehenden Kontrollinstrumenten zur Verhinderung von Korruption und sonstigen Mittelfehlverwendungen zu zweifeln. Die Externe Qualitätskontrolle untersuche und beurteile ausschließlich die Qualität der Dokumente, wie etwa Modulvorschläge oder Vorhabenberichte, sowie die vorgabenkonforme Durchführung von Vorhaben, evaluiere die Vorhaben selbst jedoch nicht, betont sie in einer Antwort (19/17370) auf eine Kleine Anfrage (19/12525) der Fraktion. „Die Externe Qualitätskontrolle ist ausdrücklich weder ein Instrument der Korruptionsbekämpfung noch der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung“, heißt es darin. Ebenso wenig evaluiere sie die Wirksamkeit eines einzelnen Vorhabens. Hierfür stünden andere wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, „die gezielt auch diese Aspekte beurteilen“.