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03.03.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 238/2020

Vollsperrung bei Ausbau der Gäubahn

Berlin: (hib/HAU) Während des Ausbaus der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich auf dem Streckenabschnitt Horb - Neckarhausen sind laut Bundesregierung Einschränkungen erforderlich, „insbesondere bei der Herstellung des Oberbaus für den zweigleisigen Abschnitt“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16652) hervor. Im Jahr 2023 sei vorgesehen, eine mehrmonatige Vollsperrung durchzuführen, um den Unterbau und Oberbau sowie die Ausrüstungsgewerke zum Ausbau auf die Zweigleisigkeit herzustellen, teilt die Regierung in der Antwort mit.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Minimierung der Totalsperrungen und das Bauen „unter dem rollenden Rad“ zur Bedingung bei diesem Ausbauvorhaben gemacht hat, heißt es in der Antwort: Die Entscheidung über ein optimales und unter Berücksichtigung der verkehrlichen Erfordernisse wirtschaftliches Bauverfahren treffe die DB Netz AG als Vorhabenträgerin.

Ziel des zweigleisigen Ausbaus des Streckenabschnitts Horb - Neckarhausen ist den Angaben zufolge eine Kapazitätsausweitung, „die sich auf alle Verkehrsarten (Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr) positiv auswirkt und die Betriebsqualität auf der Gäubahn verbessert“, schreibt die Bundesregierung. Eine Fahrzeitverkürzung für den Fernverkehr entstehe gegebenenfalls nur durch den Wegfall oder die Verkürzung von Wartezeiten bei Zugkreuzungen.

Was den zweigleisigen Ausbau Rottweil - Neufra und den Ausbau für die vollständige Güterverkehrstauglichkeit der Strecke angeht, so befinden sich die Vorhaben der Antwort zufolge in den Leistungsphasen 1 und 2 der Planung. Eine Prognose zu Beginn und Ende der Bauarbeiten sei aufgrund der frühen Planungsphase derzeit nicht möglich, heißt es in der Vorlage.

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