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04.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 246/2020

Digitale Vertragsabschlüsse

Berlin: (hib/MWO) Weitere Verbesserungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen. Die Abgeordneten haben einen Antrag (19/17449) vorgelegt, nach dem der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons bestimmt, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt. Unternehmen, die einen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und ermöglichen, sollen verpflichtet werden, eine E-Mail-Adresse klar und verständlich als Empfangsvorrichtung für alle rechtserheblichen Erklärungen (zum Beispiel Kündigung oder Widerruf) im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis ausweisen. Dafür solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen.

Wie es in dem Antrag heißt, zeigen Befragungen, dass Schwierigkeiten bei der Kündigung ein relevantes Verbraucherproblem sind. Dementsprechend reiche die Ankündigung der Bundesregierung, die Laufzeiten beziehungsweise die Verlängerungszeiträume zu verkürzen, nicht aus. Notwendig sei darüber hinaus eine Vereinfachung der digitalen Kündigungsmöglichkeiten. Durch einen Klick sei der Abschluss eines Vertrages im digitalen Geschäftsverkehr möglich. Eine Kündigung sollte daher für Verbraucher ebenso einfach möglich sein.

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