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04.03.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 247/2020

Modernisierung des Energiechartavertrags

Berlin: (hib/FNO) Die erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (ECT) soll vom 14. bis 17. April 2020 in Brüssel stattfinden. Zu den Verhandlungsvorschlägen der Bundesregierung gehören unter anderem Vorschriften zur Energiewende und Verweise auf das Pariser Klimaabkommen, das berichtet sie in ihrer Antwort (19/17336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16889). Die Energiecharta regelt die internationalen Energiebeziehungen ihrer Mitgliedsstaaten, dazu gehören Handel, Transit und Investitionen. Auch diese Bereiche sollen nach Vorschlägen der EU-Kommission modernisiert werden. In der Ratsarbeitsgruppe Energie und im handelspolitischen Ausschuss werden die Positionen der beteiligten EU-Staaten abgestimmt.

Die für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wichtige Vorinvestitionsphase soll nicht zum Gegenstand der Verhandlungen werden. „In jedem Fall dürfen etwaige Bestimmungen nicht der Streitbeilegung unterworfen werden“, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Derzeit behindere der ECT den Ausbau der Erneuerbaren Energie nicht, da unterschiedliche Energieträger nicht gleichbehandelt werden müssen. Welche Mehrheiten für die Modernisierung des ECT nötig sein werden hänge von der völkerrechtlichen Implementierung der Maßnahmen ab. Wahrscheinlich werden aber alle Vertragsstaaten die Änderungen mittragen müssen. In diesem Jahr sind insgesamt drei Verhandlungsrunden geplant.

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