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04.03.2020 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 248/2020

FDP will Bundesministergesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf zur Novellierung des Bundesministergesetzes (19/17512) vorgelegt, der auf eine Änderung von Ruhegehaltsregelungen für Mitglieder der Bundesregierung abzielt. Darin führt die Fraktion aus, dass das Gesetz Regierungsmitgliedern „in zwei besonderen Fällen unverhältnismäßig hohe Versorgungsansprüche“ zuweise. So gelte nach dem Bundesministergesetz in der derzeitigen Fassung für Ressortchefs, „die nach einer Amtszeit von mehr als zwei, aber weniger als vier Jahren durch Ausscheiden des Bundeskanzlers oder durch Auflösung des Bundestages ihr Amt verlieren, eine rechtliche Fiktion, wonach ihre abgeleistete Amtszeit bei der Berechnung des Ruhegehaltsanspruchs als Amtszeit von vier Jahren gilt“.

Zudem sei „die Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitiger Beantragung auf maximal 14,4 Prozentpunkte (entsprechend einer Minderung für einen um vier Jahre früheren Ruhestand) beschränkt“, heißt es in der Vorlage weiter. Zusammen mit der Verschiebung der Regelaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre ergebe sich daraus „eine besondere Form der ,Rente mit 63' speziell für Bundesminister: Beantragen sie bereits zur Vollendung des 60. Lebensjahres das Ruhegehalt, wird es so berechnet, als hätten sie schon das 63. Lebensjahr vollendet“.

Der Gesetzentwurf der Fraktion sieht daher vor, die rechtliche Fiktion, wonach „unter bestimmten Umständen eine Amtszeit als Bundesminister von mehr als zwei Jahren als Amtszeit von vier Jahren gilt“, aufzuheben und stattdessen eine Regelung einzuführen, die die Versorgungsansprüche proportional zur tatsächlichen Amtszeit ansteigen lässt. Auch soll die Deckelung der Minderung des Ruhegehalts auf 14,4 Prozentpunkte laut Vorlage aufgehoben werden, „so dass künftig - je nach Geburtsjahrgang des Regierungsmitglieds und Ruhestandsbeginn - eine Minderung des Ruhegehalts um bis zu 25,2 Prozentpunkte erfolgen kann“.

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