BGH-Standorte und Anwalts-Zulassung
Berlin: (hib/MWO) Fragen nach der Größe der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs (BGH), der Arbeitsaufnahme des neuen Strafsenats in Leipzig und der Anwalts-Singularzulassung in Zivilsachen beim BGH beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17489) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17194). Darin heißt es unter anderem, eine Besetzung der Zivilsenate mit deutlich mehr als fünf Mitgliedern sei zwingend erforderlich, um den über die Jahre stetig steigenden Arbeitsanfall in den einzelnen Zivilsenaten ohne rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen bewältigen zu können. Der neue 6. Strafsenat des BGH in Leipzig habe am 15. Februar 2020 seine Arbeit aufgenommen. Die Stelle des oder der Vorsitzenden sei am 16. Oktober 2019 ausgeschrieben worden; das Besetzungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Zum Thema Anwalts-Singularzulassung heißt es in der Antwort, die Bundesregierung prüfe derzeit unter anderem aus Anlass des in der Anfrage genannten Schreibens der Bundesrechtsanwaltskammer vom 15. Mai 2019, ob es im Bereich der gesetzlichen Regelungen zur Rechtsanwaltschaft beim BGH Änderungen bedarf. Die unabhängig vom Votum der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgenden Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrechtsanwaltskammer sei dementsprechend auch noch nicht geantwortet worden.