Digitalisierung der Justiz und IT-Sicherheit
Berlin: (hib/MWO) Die Umsetzung der Digitalisierung der Justiz ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/17546). Nach Auffassung der Fragesteller bestehen durch die beabsichtigte Vernetzung von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern ohne ein hinreichendes Maß an IT-Sicherheit erhebliche Gefährdungen für die Funktionsfähigkeit der Justiz und für die Geheimhaltung und Integrität von Prozessdaten. Die Abgeordneten fragen unter anderem, warum die Maßnahme „Digitalisierung der Justiz voranbringen“ keine Ziele im Bereich der IT-Sicherheit der Justiz umfasst. Mehreren Fragen betreffen die Cyberattacke auf das Berliner Kammergericht von September 2019. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung das Risiko sieht, dass durch einen Abfluss oder die Manipulation von Daten durch die Cyberattacke die Arbeit von Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz oder anderer Bundesbehörden bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder anderer schwerer staatsgefährdender Delikte beeinträchtigt wird.