+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.03.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 274/2020

Ausschuss billigt Novelle des THW-Gesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für die geplante Novelle des THW-Gesetzes frei gemacht. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17291) in modifizierter Fassung. Damit soll das geltende Gesetz „an die aktuellen und künftigen Anforderungen“ an das Technische Hilfswerk (THW) angepasst und zur Stärkung des Ehrenamts im THW überarbeitet werden. Dazu zählt den Angaben zufolge unter anderem eine „moderate“ Ausdehnung der Regelungen zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für unaufschiebbare THW-Dienste der betroffenen Helfer.

Der Ausschuss billigte in den Beratungen einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der durch eine Sollvorschrift für einen Auslagenerstattungsverzicht unter bestimmten Voraussetzungen darauf zielt, die Einsatzhäufigkeit des THW im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden zu stärken. Je häufiger das THW im Wege der Amtshilfe im Bereich der Gefahrenabwehr angefordert werde, desto mehr verfügten die THW-Einsatzkräfte über Praxiserfahrung in diesem wichtigen Bereich, heißt es in der Vorlage zur Begründung. Danach wären Kostengesichtspunkte „in diesen Fällen nicht mehr das entscheidende Kriterium für ein Ersuchen der jeweiligen Gefahrenabwehrbehörde“.

Marginalspalte