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11.03.2020 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 276/2020

Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Berlin: (hib/AW) Die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagsbetreuung soll bis Ende 2020 verlängert werden. Der Familienausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17293) am Mittwoch ohne Aussprache in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen das Votum der AfD-Fraktion. Ursprünglich lief die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln Ende 2019 aus und die bis dahin nicht bewilligten Gelder wären an jene Länder umverteilt worden, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100 Prozent bewilligt haben. Ebenfalls um ein Jahr verlängert werden soll durch die Gesetzesänderung die Frist für die Auflösung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Das Sondervermögen soll nun erst Ende 2025 aufgelöst werden.

Die Bundesregierung folgt mit ihrer Gesetzesinitiative einem Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, die darauf verwiesen hatte, dass Städte, Gemeinden und Jugendämter vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms stünden. Aktuell zeichne sich unter anderem vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen ab. Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.

Mit der Annahme eines Änderungsantrages von CDU/CSU und SPD durch den Familienausschuss gegen die Stimmen der AfD sollen zudem Änderungen am Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und am Gesetz eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ vorgenommen werden. So sollen die Förderzeiträume für das Infrastrukturprogramm und das Schulsanierungsprogramm um ebenfalls ein Jahr verlängert werden, um den vollständigen Abruf von Geldern aus dem Sondervermögen in Höhe von insgesamt sieben Milliarden Euro zu gewährleisten. Ebenfalls geändert wird durch den Änderungsantrag das Opferentschädigungsgesetz. So wird im Gesetzestext präzisiert, dass Ausländer über dieselben Ansprüche gemäß dieses Gesetzes verfügen wie deutsche Staatsbürger.

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